Todesfall

Bei einem Todesfall ist der erste Schritt die Verständigung eines Arztes, dieser muss den Tod der Person feststellen. In weitere Folge wenden Sie sich bitte an ein Bestattungsunternehmen. Dies wickelt alle organisatorischen Aufgaben, wie Beurkundung des Sterbefalles oder Bereitstellung eines Grabplatzes für Sie ab.

In unserem Bezirk stehen Ihnen einige Bestattungsunternehmen zur Verfügung.

Schritt für Schritt zur Sterbeurkunde

Notwendige Dokumente

  • Anzeige des Todes:
    • bei Sterbefällen in Krankenhäusern erfolgt die Übermittlung elektronisch
    • in allen anderen Fällen wird die Anzeige von einer/einem für die Totenbeschau zuständigen Ärztin/Arzt ausgestellt
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • Bei aufgelöster Ehe oder eingetragener Partnerschaft den entsprechenden Nachweis:
    • verwitwet: Sterbeurkunde
    • geschieden/aufgelöste eingetragene Partnerschaft: Gerichtsbeschluss
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • bei österreichischer Staatsbürgerschaft: Staatsbürgerschaftsnachweis
    • bei anderer Staatsangehörigkeit: Reisepass
  • bei Hauptwohnsitz außerhalb von Österreich ein Meldenachweis
  • eventuell Nachweis akademischer Grade

Ableben im Ausland

Verstirbt ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss dieser Sterbefall von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist. Bei in fremder Sprache abgefassten Dokumenten ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich.