Staatsbürgerschaftsnachweis

Die Beantragung bzw. Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises kann nicht am Standesamt der Gemeinde Mannersdorf an der Rabnitz durchgeführt werden. Das zuständige Standesamt ist in diesem Fall der Standesamtsverband in Oberpullendorf. In den nachfolgenden Kategorien sind die notwendigen Schritte für die Beantragung bzw. Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises angeführt.

Sie sind österreichische Staatsbürger
  1. Kontaktieren Sie den Standesamtsverband in Oberpullendorf.
  2. Ihre Daten werden im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister kontrolliert
  3. Falls notwendig kümmert sich der Standesamtsverband um die Eintragung der Daten im Zentralen Staats­bürger­schafts­register.
  4. Der Staatsbürgerschaftsnachweis kann beim Standesamtsverband ausgedruckt werden.

Bei einem Hauptwohnsitz im Ausland wenden Sie sich bezüglich der Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises bitte an das für Sie zuständige österreichische Berufskonsulat oder die für Sie zuständige österreichische Botschaft.

Sie sind kein österreichsische Staatsbürger
  1. Zuständige Stelle für die Beantragung und Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft ist die Staatsbürgerschaftsabteilung des jeweiligen Amtes der Landesregierung (abhängig von Ihrem Wohnsitz).
  2. Nach Verleihung der Staatsbürgerschaft können Sie jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro als Evidenzstelle kontaktieren, damit Ihre Staatsbürgerschaft im Zentralen Staatsbürgerschaftsregister eingetragen wird.
  3. Notwendige Dokumente:
  • Verleihungsbescheid
  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde/Partnerschaftsurkunde
  • eventuell Nachweis akademischer Grade
  • Bei Auflösung der Ehe oder EP den Nachweis
    verwitwet: Sterbeurkunde
    geschieden/aufgelöste EP: Gerichtsbeschluss