Geburt
Wie Sie zur Geburtsurkunde Ihres Kindes kommen ist in den folgenden Kategorien ausführlich erklärt. Wählen Sie die für Sie zutreffende Form aus. Die Geburtsurkunde erhalten Sie beim Standesamtsverband im Rathaus in Oberpullendorf.
Uneheliches Kind
Meldung des Krankenhauses
Das Krankenhaus sendet innerhalb einer Woche eine schriftliche Anzeige über die Geburt Ihres Kindes an das Standesamt.
Urkunden und Nachweise
An Dokumenten benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw.wenn sie nicht aus Österreich kommen den Reisepass) und gegebenfalls den Meldenachweis, wenn Sie nicht in Österreich gemeldet sind.
Übersetzung und Beglaubigung
Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung. Sind Sie Nicht-EU-Bürger fragen Sie bitte vorab beim Standesamtsverband an.
Wahl der Vornamen
Die Mutter ist zur Namensgebung berechtigt. Bedenken Sie:
– es muss ein gebräuchlicher Name sein
– darf dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein
– der erste Vorname muss zum Geschlecht passen
Wahl des Nachnamens
Das Kind bekommt den Nachnamen der Mutter. Soll das Kind einen anderen Namen tragen, ist eine namensrechtliche Erklärung notwendig.
Vater-/Elternschaft
Die Vater-/Elternschaft ist durch einfache Erklärung beim Standesamt möglich.
Geburtsurkunde
Nach Einlangen aller Informationen, wird die Geburt beurkundet. Die Geburtsurkunde ist nach Terminvereinbarung vom Standesamt abzuholen. Es fallen keine Gebühren an.
Eheliches Kind - heterosexuelles Paar
Meldung des Krankenhauses
Das Krankenhaus sendet innerhalb einer Woche eine schriftliche Anzeige über die Geburt Ihres Kindes an das Standesamt.
Urkunden und Nachweise
An Dokumenten benötigen Sie die Heiratsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw.wenn sie nicht aus Österreich kommen den Reisepass) und gegebenfalls den Meldenachweis, wenn Sie (beide Eltern) nicht in Österreich gemeldet sind.
Übersetzung und Beglaubingung
Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung. Sind Sie Nicht-EU-Bürger fragen Sie bitte vorab beim Standesamtsverband an.
Wahl der Vornamen
Beide Elternteile sind zur Namensgebung berechtigt. Bedenken Sie:
– es muss ein gebräuchlicher Name sein
– darf dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein
– der erste Vorname muss zum Geschlecht passen
Wahl des Nachnamens
Falls nicht gleich, kann sowohl der Nachname der Mutter, als auch der des Vaters gewählt werden – einzeln oder als Doppelname.
Geburtsurkunde
Nach Einlangen aller Informationen, wird die Geburt beurkundet. Die Geburtsurkunde ist nach Terminvereinbarung vom Standesamt abzuholen. Es fallen keine Gebühren an.
Eltern mit eingetragener Partnerschaft - heterosexuelles Paar
Meldung des Krankenhauses
Das Krankenhaus sendet innerhalb einer Woche eine schriftliche Anzeige über die Geburt Ihres Kindes an das Standesamt.
Urkunden und Nachweise
An Dokumenten benötigen Sie die Partnerschaftsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw.wenn sie nicht aus Österreich kommen den Reisepass) und gegebenfalls den Meldenachweis, wenn Sie (beide Eltern) nicht in Österreich gemeldet sind.
Übersetzung und Beglaubingung
Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung. Sind Sie Nicht-EU-Bürger fragen Sie bitte vorab beim Standesamtsverband an.
Wahl der Vornamen
Beide Elternteile sind zur Namensgebung berechtigt. Bedenken Sie:
– es muss ein gebräuchlicher Name sein
– darf dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein
– der erste Vorname muss zum Geschlecht passen
Wahl des Nachnamens
Falls nicht gleich, kann sowohl der Nachname der Mutter, als auch der des Vaters gewählt werden – einzeln oder als Doppelname.
Geburtsurkunde
Nach Einlangen aller Informationen, wird die Geburt beurkundet. Die Geburtsurkunde ist nach Terminvereinbarung vom Standesamt abzuholen. Es fallen keine Gebühren an.
Ehelichees Kind - lesbisches Paar
Meldung des Krankenhauses
Das Krankenhaus sendet innerhalb einer Woche eine schriftliche Anzeige über die Geburt Ihres Kindes an das Standesamt.
Urkunden und Nachweise
An Dokumenten benötigen Sie die Heiratsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw.wenn sie nicht aus Österreich kommen den Reisepass) und gegebenfalls den Meldenachweis, wenn Sie (beide Eltern) nicht in Österreich gemeldet sind.
Übersetzung und Beglaubingung
Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung. Sind Sie Nicht-EU-Bürger fragen Sie bitte vorab beim Standesamtsverband an.
Wahl der Vornamen
Die leibliche Mutter ist zur Namensgebung berechtigt. Bedenken Sie:
– es muss ein gebräuchlicher Name sein
– darf dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein
– der erste Vorname muss zum Geschlecht passen
Wahl des Nachnamens
Das Kind bekommt den Nachnamen der leiblichen Mutter. Andere Namen sind nur durch eine namensrechtliche Erklärung möglich.
Elternschaft der Frau
Die Ehe sieht keine “automatische Elternschaft” der Ehefrau vor. Diese ist nur durch eine “Stiefkindadoption” möglich.
Geburtsurkunde
Nach Einlangen aller Informationen, wird die Geburt beurkundet. Die Geburtsurkunde ist nach Terminvereinbarung vom Standesamt abzuholen. Es fallen keine Gebühren an.
Eltern mit eingetragener Partnerschaft - lesbisches Paar
Meldung des Krankenhauses
Das Krankenhaus sendet innerhalb einer Woche eine schriftliche Anzeige über die Geburt Ihres Kindes an das Standesamt.
Urkunden und Nachweise
An Dokumenten benötigen Sie die Partnerschaftsurkunde, den Staatsbürgerschaftsnachweis (bzw.wenn sie nicht aus Österreich kommen den Reisepass) und gegebenfalls den Meldenachweis, wenn Sie (beide Eltern) nicht in Österreich gemeldet sind.
Übersetzung und Beglaubingung
Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden.
Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung. Sind Sie Nicht-EU-Bürger fragen Sie bitte vorab beim Standesamtsverband an.
Wahl der Vornamen
Die leibliche Mutter ist zur Namensgebung berechtigt. Bedenken Sie:
– es muss ein gebräuchlicher Name sein
– darf dem Wohl des Kindes nicht abträglich sein
– der erste Vorname muss zum Geschlecht passen
Wahl des Nachnamens
Das Kind bekommt den Nachnamen der leiblichen Mutter. Andere Namen sind nur durch eine namensrechtliche Erklärung möglich.
Elternschaft
Die Elternschaft der Partnerin kann durch einfache persönliche Erklärung beim Standesamt erfolgen.
Geburtsurkunde
Nach Einlangen aller Informationen, wird die Geburt beurkundet. Die Geburtsurkunde ist nach Terminvereinbarung vom Standesamt abzuholen. Es fallen keine Gebühren an.