Ehe & Verpartnerung

Sie haben den Wunsch sich zu verehelichen oder zu verpartnern, dann setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung. Die Standesbeamten sind für Sie die erste Anlaufstelle in Sachen Ehe & Verpartnerung.

Information

Nach der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist ein „Umstieg“ auf eine Eheschließung nicht möglich. Dasselbe gilt auch für den umgekehrten Weg von einer Ehe in die eingetragene Partnerschaft.

Ermittlung der Ehefähigkeit

Voraussetzung für eine Eheschließung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft ist die „Ermittlung der Ehefähigkeit“ bzw. „Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen“ (bei der beide Verlobte / Partnerschaftswerber persönlich anwesend sein müssen).
Dies kann in jedem Standesamt bzw. Verbandsbüro in Österreich erfolgen.

Dokumente

Bitte beachten Sie, dass der Termin für Ihre Trauung / Verpartnerung erst fixiert werden kann, wenn alle Unterlagen vollständig beim Standesamt vorliegen.

Notwendige Dokumente

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • eventuell Nachweis akademischer Grad oder einer Standesbezeichnung (Verleihungsurkunde oder Vorlage einer inländischen Personenstandsurkunde, falls dort eingetragen)
  • wenn Sie bereits verheiratet waren oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebten die Heiratsurkunde der letzten Ehe oder die Partnerschaftsurkunde der letzten eingetragenen Partnerschaft sowie den Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung
  • Nachweis des Hauptwohnsitzes, falls dieser nicht in Österreich liegt
  • Amtlicher Lichtbildausweis

Bei  einem gemeinsamen Kind

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Wenn der Verlobte in der Geburtsurkunde nicht als Vater eingetragen ist: Vaterschaftsanerkenntnis.

Ausländische Staatsbürger:innen

Bei ausländischen Staatsangehörigen gelten Sonderbestimmungen. Diese sind individuell beim Sitz des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes zu erfragen.

Bitte beachten Sie:

  • Alle Urkunden, die nicht in deutscher Sprache oder nicht in Form mehrsprachiger Urkunden vorgelegt werden, müssen grundsätzlich von einem allgemein beeideten gerichtlichen Dolmetscher oder Übersetzer übersetzt werden. Aktuelle Verzeichnisse mit den österreichischen gerichtlich beeideten Dolmetschern finden Sie unter http://www.gerichtsdolmetscher.at/scripts/index.asp.
  • Fremdsprachige Urkunden aus manchen Ländern benötigen auch eine Apostille oder diplomatische Beglaubigung, damit sie in Österreich Beweiskraft besitzen.

Eheschließung im Ausland – Eintragung in Österreich

Heiratet ein:e österreichische:r Staatsbürger:in im Ausland, muss die Eheschließung von einem österreichischen Standesamt registriert werden.

  1. Sie können jedes Standesamt bzw. Verbandsbüro kontaktieren
  2. Bei in fremder Sprache abgefassten Urkunden ist die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung erforderlich
  3. Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig, ob eine Beglaubigung der ausländischen Urkunde (Apostille oder diplomatische Beglaubigung) für die Anerkennung notwendig ist
Trauungsorte & Terminreservierung

Hochzeiten und Verpartnerungen können entweder am Gemeindamt oder im Dorfzentrum in Unterloisdorf durchgeführt werden. Um einen Termin für eine Hochzeit oder Verpartnerung am Gemeindeamt zu bekommen, setzen Sie sich bitte mit dem Gemeindeamt in Verbindung.

Um einen Termin für eine Hochzeit oder Verpartnerung im Dorfzentrum in Unterloisdorf zu bekommen, setzen sie sich bitte mit dem Ortsvorsteher von Unterloisdorf in Verbindung, der leitet Sie dann an die zuständige Person weiter.

A C H T U N G

Das Dorfzentrum Unterloisdorf wird grundsätzlich nur an Ortsansäßige (ausgenommen Trauungen) vermietet. Auswärtige Personen benötigen eine Person aus Unterloisdorf die für Sie bürgt.